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0521 - 17 73 76

Fragen / FAQ

Was ist ein Frauenhaus?

Im Frauenhaus finden Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind, eine Unterkunft – allein oder mit ihren Kindern.

Wer kommt ins Frauenhaus?

Ins Frauenhaus kommen Frauen, die körperliche, seelische und/oder sexualisierte Gewalt erlebt haben.

Wo ist das Frauenhaus?

Das Frauenhaus hat eine anonyme Adresse, damit Frauen und Kinder an diesem Ort geschützt sind.

Wie komme ich ins Frauenhaus?

Rufen Sie bei unserer Notrufnummer 0521 177 376 an. Telefonisch besprechen Sie mit einer Frauenhaus-Mitarbeiterin oder einer Frauenhaus-Bewohnerin, ob, wann und wie Sie ins Frauenhaus kommen können. Falls bei uns kein Platz frei ist, informiert die Website www.frauen-info-netz.de über freie Frauenhausplätze in NRW.

Was muss ich mitnehmen?

  • Ausweise, Pässe, Aufenthaltserlaubnis
  • Krankenkassenkarte(n)
  • Kontokarten, Kontoauszüge
  • Mietvertrag
  • Zeugnisse
  • Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Impfpass, Vorsorgeheft, Kindergeldbescheide, Schulzeugnisse
  • Sozialversicherungsausweis, Lohnsteuerkarte
  • Falls vorhanden Unterlagen über Arbeitslosengeld II, Arbeitsamt, Sozialhilfe
  • Korrespondenz mit der Polizei, der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt
  • Medikamente
  • Wichtige Dinge der Kinder

Warum kommen Frauen ins Frauenhaus?

Ganz gleich, welche Art von Gewalt Frauen erfahren haben: sie kommen ins Frauenhaus, um sich zu schützen. Mütter schützen so auch ihr Kind oder ihre Kinder.

Wie wird der Aufenthalt finanziert?

Wenn Sie über ein ausreichendes eigenes Einkommen verfügen, zahlen Sie Miete im Frauenhaus. Erhalten Sie finanzielle Unterstützung, zum Beispiel in Form von ALG II-Leistungen oder Sozialhilfe, werden dem Frauenhaus die Kosten von der zuständigen Behörde erstattet.

Wie sieht das Leben im Frauenhaus aus?

Kochen, Wäsche waschen, Kinder versorgen: Den Alltag im Frauenhaus organisieren Sie für sich oder in Absprache mit den anderen Bewohnerinnen. Wöchentlich veranstalten wir Hausversammlung, bei denen alle Frauen anwesend sind. Dort besprechen wir, welche Frau welche Aufgaben übernimmt. Die Reinigung gemeinschaftlich genutzter Räume und Telefondienste gehören zum Beispiel dazu. Die Mitarbeiterinnen sind jeden Werktag ab 9.00 Uhr im Frauenhaus. An den Wochenenden gibt es für Notfälle eine Rufbereitschaft.

Was wird von mir erwartet?

Sie versorgen sich und Ihre Kinder selbstständig. Sie halten sich an unsere Hausordnung und an die mit Ihnen vereinbarte Schweigepflicht. Alle Frauen helfen sich gegenseitig und treten füreinander ein.

Was ist mit meinen Kindern?

Ihre Kinder wohnen gemeinsam mit Ihnen in einem Zimmer. Sie tragen die Sorge und Verantwortung für Ihre Kinder. Unterstützung erhalten Sie beim Kinderzentrum e.V.. Der Verein betreut zeitweilig die Kindergarten- und Schulkinder, die im Frauenhaus leben.

Bekomme ich ein Einzelzimmer?

Sie müssen Ihr Zimmer mit keiner anderen Frau teilen. Mütter leben in der Regel mit ihren Kindern in einem Zimmer. Wenn Sie alleinstehend sind, erhalten Sie ein Einzelzimmer.

Wie lange darf ich bleiben?

Eine Begrenzung des Frauenhausaufenthaltes gibt es nicht: Sie haben genug Zeit, um Ihre persönlichen Dinge und Fragen zu klären und Ihre Zukunft anzugehen.